Batteriegesetz
Hinweise zur Batterie- und Akkuentsorgung nach dem Batteriegesetz
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien und Akkus in einigen unserer Artikel sind wir als Händler gemäß dem Batteriegesetz verpflichtet, Sie als Verbraucher auf folgendes hinzuweisen:
Rückgabepflicht: Sie sind gesetzlich verpflichtet, Batterien und Akkus zurückzugeben. Sie können diese nach Gebrauch an uns zurücksenden, in einer kommunalen Sammelstelle oder auch im Handel vor Ort zurückgeben.
Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Verbraucher können Ihre Elektro-Altgeräte kostenlos bei einer der kommunalen Sammelstellen abgeben.
Kennzeichnung
Produkte sind mit einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet.
Dieses Zeichen bedeutet, dass eine Entsorgung von Batterien und Akkus nicht über den Hausmüll durch den Verbraucher erfolgen darf. Schadstoffhaltige Batterien sind mit einem Zeichen, bestehend aus einer durchgestrichenen Mülltonne und dem chemischen Symbol (Cd, Hg oder Pb) des für die Einstufung als schadstoffhaltig ausschlaggebenden Schwermetalls versehen.
Die Symbole bedeuten im Einzelnen:
Pb = Batterie enthält Blei (mehr als 0,004 Prozent)
Cd = Batterie enthält Cadmium (mehr als 0,002 Prozent)
Hg = Batterie enthält Quecksilber (mehr als 0,0005 Prozent)
