Gewährleistung
Unsere Gewährleistung im Falle eines Sachmangels
Da wir ausschließlich hochwertige Markenartikel vertreiben, kommen Sachmängel so gut wie nie vor. Falls doch mal ein Sachmangel innerhalb der Verjährungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung auftreten sollte (§ 438 Abs.1 Nr.3 BGB), reparieren oder ersetzen wir Ihnen gerne den Fitness- und Sportartikel. Voraussetzungen dafür sind neben Einhaltung des Gewährleistungszeitraums, der Kaufbeleg und sachgemäße Behandlung der Ware (Ausschluss von Missbrauch und Fehlbehandlung durch Prüfungsprozess) sowie Fehlerbeschreibung.
Streitbeilegung
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
